
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Abstriche durch das Gesundheitsamt selbst nur in begründeten Verdachtsfällen vorgenommen werden. Ein Abstrich ist hier nur angezeigt, wenn Symptome in Verbindung mit einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Symptome und ein Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall vorliegen.
Weiter teilt das Gesundheitsamt mit, dass Personen, die einen Abstrich erhalten nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen dürfen. Da sie als ansteckungsverdächtig gelten, sollte die Fahrt allein mit dem Auto erfolgen, um auch hier das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Personen auf die die oben genannten Merkmale zutreffen, werden gebeten, sich per Telefon an ihre Hausarztpraxis oder an die Nummer 116 117 (ohne Vorwahl) der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden (außerhalb der Sprechzeiten).
Der Kreistag am 25. März ist abgesagt und findet nicht statt.
Alle Informationen der Kreisverwaltung zum Corona-Virus sind unter www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus zu finden.
KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von “Schleswig LEBT!”. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Wenn nur dann ein Abstrich erfolgt wie oben beschrieben, dürfte die Dunkelziffer wesentlich höher ausfallen. Ich denke das Menschen die in der Pflege, Krankenhaus, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst , Soldaten, Ärzte und deren Angestellten arbeiten unbedingt getestet werden sollten den die Gruppe kann ein gewünschten 2 Meter Abstand nicht einhalten. Ich arbeite selbst in der Pflege und auf Anfrage ob es einen richtigen Mundschutz mit Filter für uns gibt wurde dies verneint. Ich gehöre auch zu einer sogenannten Risiko Gruppe durch meine Vorerkrankungen.