
Neues Infektionsschutzgesetz des Bundes
22. November 2021 Aus Von Andreas Franke3G-Regel ab 24. November bei der Kreisverwaltung

Besucher*innen der Kreisverwaltung benötigen ab Mittwoch, 24. November 2021, nicht nur einen Termin sondern müssen auch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Kreisverwaltung setzt die 3G-Regel in allen Dienststellen konsequent angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen um, mit dem Ziel, die Sicherheit der Mitarbeiter*innen sowie der Besucher*innen zu erhöhen. Die 3G-Regel wird an den Eingängen der Dienstgebäude kontrolliert, daher werden die Bürger*innen gebeten, etwas mehr Zeit einzuplanen und die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten. Die 3G-Regelung gilt auch für beauftragte Handwerker*innen oder Dienstleister*innen.
Seit Samstag, 13. November 2021, können sich wieder alle Personen kostenlos in Testzentren auf das Coronavirus testen lassen. Eine Karte mit einer Übersicht aller Testzentren in Schleswig-Holstein befindet sich auf der Seite des Landes.

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von "Schleswig LEBT!". Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden