
Auch in Schleswig-Holstein: 3G im Nahverkehr
23. November 2021 Aus Von Andreas FrankeNeues Infektionsschutzgesetz soll ab 24. November 2021 in Kraft treten
Stichprobenhafte Kontrollen im Rahmen der Möglichkeiten

Ab Mittwoch, 24. November 2021 gilt „3G“ nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bahnen und Bussen – so sieht es das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeyer unterzeichnete neue Infektionsschutzgesetz vor. Nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, dürfen mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein fahren. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nicht, da davon ausgegangen wird, dass sie regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Der Nahverkehr in Schleswig-Holstein wird in den nächsten Tagen damit beginnen, die Fahrgäste durch entsprechende Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Außerdem werden die Bahn- und Busunternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenhafte Kontrollen durchführen.
Die Pflicht, eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder, besser, eine FFP2- oder KN95-Maske zu tragen gilt weiterhin in Bahnen und Bussen und an den Stationen und Haltestellen.

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von "Schleswig LEBT!". Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden