
3G-Regel bei der Stadtverwaltung Schleswig
26. November 2021 Aus Von Andreas Franke
SCHLESWIG. Seit Mittwoch, den 24.11.2021, gilt für alle Besucher*innen des Rathauses und der Außenstellen wie z.B. Fachbereich Bau die 3 G-Regel.
Vor Betreten der Gebäude müssen Besucher*innen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind (Antigen-Schnelltest: nicht älter als 24 Std., PCR-Test: nicht älter als 48 Std., ein Selbsttest ist kein zertifizierter Nachweis).

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von "Schleswig LEBT!". Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden