
Regelungen zu Feuerwerk im Kreis Schleswig-Flensburg
28. Dezember 2021 Aus Von Andreas Franke
In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit erneut keine Böller und Raketen verkauft werden. Ein Verbot, vorhandene Restbestände am 31. Dezember und 1. Januar zu zünden, gibt es nicht.
Im gesamten Kreisgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt. Auf die Festlegung von zentralen Plätzen, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten ist, verzichtet der Kreis nach Rücksprache mit den Städten, Ämtern und Gemeinden im Kreisgebiet.
Der Kreis Schleswig-Flensburg weist jedoch darauf hin, dass Böller und Raketen auch Gefahren bergen, die jeder kennt, die jedoch viele noch immer nicht ernst genug nehmen. Jedes Jahr ereignen sich an Silvester und Neujahr Brände und Unfälle, die durch verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern vermieden werden könnten. Der Kreis bittet um Umsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern und um freiwilligen Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerk, um das medizinische Personal nicht noch stärker zu belasten. Schon gewöhnliche Silvesternächte stellen einen Ausnahmezustand für Rettungsstellen und Notfallambulanzen dar.

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
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