
Neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
5. Januar 2022 Aus Von Andreas Franke
Seit heute gelten wieder neue Regelungen in verschiedenen Bereichen. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Dich zusammengefasst.
𝗔𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich in allen Innenbereichen empfohlen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, die nicht demselben Haushalt angehören.
𝗞𝗼𝗻𝘁𝗮𝗸𝘁𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗿ä𝗻𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
- Im privaten und im öffentlichen Raum dürfen nur noch maximal 10 Personen zusammenkommen. Für ungeimpfte Personen gelten strengere Regeln! Sobald mindestens eine der teilnehmenden Personen ungeimpft ist, gilt als weitere Kontaktbeschränkung, dass höchstens zwei weitere Personen aus einem weiteren gemeinsamen Haushalt zusammenkommen dürfen.
𝗩𝗲𝗿𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
- Im Innenbereich dürfen maximal 50 Personen, im Außenbereich maximal 100 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen.
- Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen Gäste feste Sitzplätze haben – beispielsweise Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater- und Kinovorstellungen. Hier gilt allerdings eine Maskenpflicht und eine Obergrenze von max. 1000 Teilnehmer*innen.
- Tanzveranstaltungen müssen unserem Gesundheitsamt angezeigt werden.
- In Bars, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen muss zusätzlich zu der 2G-Regel nun ein negativer PCR-Test vorgelegt werden (max. 24 Stunden alt).
- Bei Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt: Ein Verzicht sowohl auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ als auch auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch dann möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die 2G-Anforderungen erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen unter Einhaltung der „2G“-Vorgabe teil, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. An rituellen Veranstaltungen in Außenbereichen dürfen mehr als 100 Personen teilnehmen, auch hier ist dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen Besucher*innen Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen.
Quelle: Kreis Schleswig-Flensburg

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
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