
Anpassungen der Regelungen für Besucher*innen der Stadt Schleswig ab dem 20.03.2022
18. März 2022 Aus Von Andreas Franke
SCHLESWIG. Der Stufenplan des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht auch eine Anpassung der Regelungen der Stadt Schleswig.
Ab dem 20.03.2022 werden daher die Zugangsbeschränkungen für die städtischen Gebäude angepasst. Somit entfällt die 3G-Regel für die Besucherinnen und Besucher. Gleichzeitig werden auch die Dienstleistungen der Sicherheitsdienste vor den städtischen Gebäuden eingestellt. Das hat zur Folge, dass die Gebäude grundsätzlich wieder für die Öffentlichkeit geöffnet sind.
Es wird dennoch darum gebeten, Termine zu vereinbaren. Das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und die Gewerbeabteilung sind ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar. Um Wartezeiten zu verkürzen, empfiehlt es sich darüber hinaus auch Termine für die übrigen Bereiche zu vereinbaren. Über die Homepage der Stadt Schleswig können Termine für das Einwohnermeldeamt vereinbart werden. Natürlich stehen weiterhin auch die herkömmlichen Wege der Terminvereinbarung zur Verfügung.

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
Über den Autor
Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von "Schleswig LEBT!". Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden