
Bestehende Regeln zur Absonderung werden um zwei Wochen verlängert
28. April 2022 Aus Von Andreas FrankeSchleswig-Holstein erwartet Anpassung der Absonderungsregelungen auf Bundesebene

KIEL. Das Gesundheitsministerium hat gestern (26.04.) die bestehenden Regeln zur Absonderung nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 30.04. befristet gültige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat und der bis zum 15.5. befristet ist. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.
Maßgeblich für die gültigen Regeln sind die fachlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen sich Schleswig-Holstein richtet. Eine Anpassung der Absonderungsregelungen ist auf Bundesebene nach Initiative der Gesundheitsministerkonferenz angekündigt und in Arbeit. Nach der Anpassung der Regelungen auf Bundesebene wird der jetzt verlängerte Erlass kurzfristig angepasst werden und sich nach Möglichkeit auf eine aktualisierte RKI-Empfehlung stützen. Änderungen können deshalb auch schon vor dem 15. Mai 2022 möglich sein.
Der gestern (26.4.) herausgegebene Absonderungserlass wird veröffentlicht unter http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse. Das Gesundheitsministerium wird zu möglichen Anpassungen informieren.
Die gültigen Regeln sind erläutert in den Fragen und Antworten unter:

Mein Name ist Andreas Franke. Ich wurde 1965 in Schleswig geboren und bin der Initiator von „Schleswig LEBT!“. Ich trage alle Kosten für dieses Projekt aus meiner eigenen Tasche. Falls du das Projekt etwas unterstützen möchtest, dann kannst du das aber gern mit einer kleinen Spende tun. Spenden
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